“Sofort anfangen und ein Projekt aufsetzen. Wer erst am 1. Januar 2027 beginnt, seine Verträge oder gar sein Leistungsportfolio der Ausgangsleistungen zu prüfen, hat bereits ein Problem, denn die Leistungen unterliegen ab diesem Stichtag ggf. der Umsatzbesteuerung und die Verträge sollten vorher entsprechend angepasst worden sein. Ich empfehle, jetzt systematisch alle relevanten Vertragsarten zu erfassen, zu prüfen und zu dokumentieren. Und eines möchte ich noch ergänzen, weil es oft vergessen wird: Die meisten Verwaltungen werden durch die Umstellung auf § 2b Geld vom Finanzamt zurückbekommen, weil sie erstmals Vorsteuern aus Investitionen geltend machen können. Wenn Verwaltungen dies im Übrigen missachten, dürfte das einen Verstoß gegen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und gegen den Einnahmenbeschaffungsgrundsatz darstellen, der m.W.n. in den landesrechtlichen Vorschriften stets Einzug hält. Das klingt positiv. Aber ein hoher Vorsteuerabzug löst auch Betriebsprüfungen aus. Das Finanzamt will wissen, warum plötzlich Erstattungen anfallen. Wer dann keine saubere Dokumentation hat, steckt genau in dem Szenario, das ich vorhin beschrieben habe. regisafe ist bietet dafür das Werkzeug. Nicht nur für die Pflicht, sondern auch für die Chance.”