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Die integrierte § 2b UStG-Prüfung
Mit der Umsetzung des § 2b UStG sind Kommunalverwaltungen verpflichtet, für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer abzuführen. Ab dem 01.01.2027 gehört die umsatzsteuerrechtliche Prüfung nach § 2b UStG zum Pflichtprogramm von Kommunalverwaltungen.
