Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Verwaltungsalltag. Sie unterstützt beispielsweise dabei, Informationen in Dokumenten zu erschließen, Inhalte zusammenzufassen oder wiederkehrende Aufgaben effizienter zu bearbeiten. Gleichzeitig entstehen neue Fragen: Welche Anforderungen gelten für den Einsatz von KI? Welche Risiken müssen berücksichtigt werden? Und welches Wissen benötigen Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten?
Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Er betrifft nicht nur Unternehmen, die KI entwickeln. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, gilt nach der Verordnung als „Betreiber“. Das schließt auch Kommunalverwaltungen ein. Für sie bedeutet das, sich zunächst einen Überblick über die bereits eingesetzten KI-Systeme zu verschaffen. Dabei ist zu klären, welche Aufgaben die Systeme übernehmen, welche Daten verarbeitet werden und welche rechtlichen Anforderungen sich aus dem jeweiligen Einsatz ergeben.